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   VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/2002   

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https://dejure.org/2002,22234
VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/2002 (https://dejure.org/2002,22234)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 29.08.2002 - 203-VgK-13/2002 (https://dejure.org/2002,22234)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 29. August 2002 - 203-VgK-13/2002 (https://dejure.org/2002,22234)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/02
    Für eine Vermutung, dass die Aufhebung lediglich zum Schein erfolgte, etwa um den Zuschlag auf ein nicht wirtschaftliches Angebot erteilen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000, Az.: Verg 4/00, = ZVgR 5/2000, S. 217 ff., S. 219) bietet weder die Vergabeakte noch der Vorgang im übrigen Anlass.

    Von einer derartigen Beschränkung der Nachprüfbarkeit von Aufhebung ist das OLG Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00 -, NZBau 2000, 306, 309), das Hanseatische OLG Hamburg (vgl. Beschluss vom 12.12.2000 - 1 Verg 1/00 -, NZBau 2001, 460, 461 ff.) und das OLG Celle in einer aktuellen Entscheidung (vgl. Beschluss vom 20.06.2002 - 13 Verg 7/02) ausgegangen.

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/02
    Die Wirkung dieser Festlegung besteht in einer Selbstbindung der Auftraggeberin, dass sie keines der verfahrensgegenständlichen Lose dem 20%-Kontingent nach § 2 Nr. 7 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001, Az.: Verg 9/01; BGH NJW 1998, 3636 ff., 3638).
  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01

    Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV

    Auszug aus VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/02
    Die Wirkung dieser Festlegung besteht in einer Selbstbindung der Auftraggeberin, dass sie keines der verfahrensgegenständlichen Lose dem 20%-Kontingent nach § 2 Nr. 7 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001, Az.: Verg 9/01; BGH NJW 1998, 3636 ff., 3638).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/02
    Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch ein Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB nach der Entscheidung des BGH vom 19.12.2000, Az.: X ZB 14/00 (= NZBau 3/2001, S. 151 ff.) dann unzulässig ist, soweit der Nachprüfungsantrag erst nach Beendigung des Vergabeverfahrens gestellt wurde.
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/02
    Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (BVerwGE 55, 299, 306).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/02
    Angesichts dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung und des eindeutigen, einer anderweitigen Auslegung nicht zugänglichen Wortlauts des § 114 Abs. 2 GWB sieht die Vergabekammer aufgrund der derzeit in Deutschland geltenden Rechtslage keine Möglichkeit, dass zwischenzeitlich veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C 92/00 "Hospitalingenieure" (vgl. NZBau 8/2002, S. 458 ff.) etwa im Wege einer europarechtskonformen Auslegung zu berücksichtigen.
  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/02
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/02
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
  • BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01

    Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei mangelnder Erfolgsaussicht der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/02
    Weist der Auftragnehmer die Gleichwertigkeit nicht bei der Angebotsabgabe nach, ist sein Nebenangebot von der Wertung auszuschließen (vgl. Vergabekammer Nordbayern, Beschluss v. 25.03.2002, Az.: 320.VK-3194-06/02; BayObLG, Beschluss v. 21.11.2001, Az.: Verg 17/01, Vergabe News 4/2002, S. 28, 29).
  • OLG Hamburg, 12.12.2000 - 1 Verg 1/00

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Aufhebung der Ausschreibung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/02
    Von einer derartigen Beschränkung der Nachprüfbarkeit von Aufhebung ist das OLG Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00 -, NZBau 2000, 306, 309), das Hanseatische OLG Hamburg (vgl. Beschluss vom 12.12.2000 - 1 Verg 1/00 -, NZBau 2001, 460, 461 ff.) und das OLG Celle in einer aktuellen Entscheidung (vgl. Beschluss vom 20.06.2002 - 13 Verg 7/02) ausgegangen.
  • VK Nordbayern, 25.03.2002 - 320.VK-3194-06/02

    Brückenbauwerk xxx im Zuge des Neubaus der BAB

  • VK Sachsen, 11.11.2005 - 1/SVK/130-05

    Antragsbefugnis, wenn auch Konkurrenzangebot an selbem Fehler leidet?

    Die Wirkung dieser Festlegung kommt einer Selbstbindung der Auftraggeberin gleich, dass diese das streitgegenständliche Los XX "OP-Tischsystem mit Umbettvorrichtung" nicht dem 20-%-Kontingent, sondern dem 80-%-Kontingen des § 2 Nr. 7 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren eröffnet ist (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, B. vom 1.10.2001 - Az.: Verg 6/01; VK Lüneburg, B. vom 29.8.2002 - Az.: 203-VgK-13/2002; Vk Lüneburg, B. vom 10.3.2003 - Az.: 203-VgK-01/2003).
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